Der Vorstand der Sozial- und Sportstiftung hat sich Richtlinien über die Vergabe von Fördermitteln gegeben. Antragsteller sind verpflichtet, die Richtlinien zu beachten. Verstöße gegen die Richtlinien führen zum Widerruf der Bewilligung und zur Rückforderung gezahlter Fördermittel.
| Anhang | Größe |
|---|---|
| Förderrichtlinien.pdf | 39.2 KB |
